Haus 2

Barrierefreie Wohnungen

Haus 2 oben in der Mitte
Haus 2 oben in der Mitte

Haus 2 im Vordergrund
Haus 2 im Vordergrund

Grundriss Haus 2 - EG
Grundriss Haus 2 - EG
Grundriss Haus 2 - 1.OG
Grundriss Haus 2 - 1.OG
Grundriss Haus 2 - 2.OG
Grundriss Haus 2 - 2.OG

Größe:

 

 

54,64 qm

53,96 qm

50,94 qm

54,64 qm

53,96 qm

56,62 qm

52,65 qm

49,11 qm

56,62 qm

52,65 qm

56,62 qm

52,65 qm

49,11 qm

56,62 qm

52,65 qm

Gesamtpreis incl. Stellplatz (15.000 €)

 

315.246,80 €

311.510,20 €

294.915,30 €

315.246,80 €

311.510,20 €

326.126,90 €

304.311,75 €

284.859,45 €

326.126,90 €

304.311,75 €

326.126,90 €

304.311,75 €

284.859,45 €

326.126,90 €

304.311,75 €

 

 

 

reserviert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

reserviert

reserviert

 

 

 




Bitte beachten Sie auch folgende besondere Regelungen. Sie sollen dazu dienen, dass die barrierefreien Wohnungen, die in der Gemeinde Fischbachau leider Mangelware sind, auch wirklich von Personen bewohnt werden, die aktuell oder auf absehbare Zeit auf Barrierefreiheit angewiesen sind.

 

Vermietung:

Grundsätzlich ist die Nutzung der Wohnung nur erlaubt, wenn mindesten ein Bewohner oder eine Bewohnerin über 65 Jahre alt ist, oder eine Schwerbehinderung oder ein Pflegegrad vorliegt. Die Gemeinde Fischbachau führt hierzu eine Interessentenliste bzw. der Vermieter meldet seinen, die Kriterien erfüllenden, Mietinteressenten bei der Gemeinde Fischbachau.

Kann von der Gemeinde Fischbachau innerhalb von drei Wochen kein Mietinteressent, der obige Kriterien erfüllt, benannt werden, dann kann die Wohnung vom Vermieter auch dauerhaft an Personen vermietet werden, die die obigen Kriterien nicht erfüllen.

Die Gemeinde Fischbachau kann abweichend auch einen Mitarbeiter der Kommune oder einen Mitarbeiter einer sozialen Einrichtung (z.B. Kindergarten, Altenpflege) als Interessenten benennen.

 

Eigennutzung:

Auch für die Eigennutzung gilt, dass grundsätzlich eine Nutzung der Wohnung nur erlaubt ist, wenn mindesten ein Bewohner über 65 Jahre alt ist, oder bei einem Bewohner eine Schwerbehinderung oder ein Pflegegrad vorliegt.